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AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten soweit schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart ist, für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen.


(2) Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für unsere zukünftigen Leistungen auch dann, wenn wir sie dem Auftraggeber nicht nochmals übersandt oder auf sie verwiesen haben.

§ 2 Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten


(1) Der Vertragsgegenstand richtet sich nach unserem Angebot.


(2) Wir sind verpflichtet, unsere vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen. Im Rahmen der vereinbarten Leistungen haben wir den Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Wenn für und erkennbar wird, dass die erwarteten Kosten überschritten werden, sind wir verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Nach Beendigung unserer Leistungen und deren Honorierung händigen wir dem Auftraggeber auf Verlangen die genehmigten Bauvorlagen, Pausen, Orginal Zeichnungen und sonstige Unterlagen aus. Wir sind nicht verpflichtet, diese länger als 5 Jahre aufzubewahren.


(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Planung und Durchführung unserer Leistungen zu fördern. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, uns die erforderliche Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren, welche die Vertragsleistungen und deren Honorierung betreffen.

§ 3 Angebote und Aufträge


(1) Wir halten uns, wenn nicht anders angegeben, an unsere schriftlichen Angebote einen Monat lang ab Angebotsdatum gebunden. Eine Verlängerung der Bindefrist kann schriftlich vereinbart werden.


(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande.


(3) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen etc. sind soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, nur angenähert maßgebend.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgebend ist die für unsere Leistung vereinbarte Vergütung.


(2) Der Auftraggeber leistet auf unsere Anforderung hin, nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistung Abschlagszahlungen.


(3) Teilrechnungen werden für abgeschlossene Teilleistungen erstellt, z.B. entsprechend den Bauabschnitten.


(4) Eine Schlussrechnung wird nach Abschluss aller Leistungen gestellt und als solche ausgewiesen.


(5) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes gegen unseren Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderung zulässig.


(6) Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der entstehenden Steuerschuld geltenden Satz berechnet. Für im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten oder Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich auszuführen bzw. zu erbringen sind, müssen schriftliche
Vereinbarungen auf der Basis der Kalkulation der übrigen Einheitspreise getroffen werden.

§ 5 Ausführung

(1) Wir verpflichten uns zur sorgfältigen Ausführung der vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.


(2) Wir sind berechtigt, vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen. Für deren Leistungen stehen wir wie für eigenes Verhalten ein.


(3) Soweit es unsere Aufgabe erfordert, sind wir verpflichtet und berechtigt, die Rechte des Auftraggebers zu wahren. Finanzielle Verpflichtungen für den Auftraggeber dürfen wir nur dann eingehen, wenn Gefahr in Verzug und das Einverständnis des Auftraggebers nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

§ 6 Abnahme


(1) Unsere Leistung muss vom Auftraggeber innerhalb von 15 Werktagen abgenommen werden.


(2) Danach gilt unsere Leistung als abgenommen, wenn nicht eine schriftliche Rüge des Auftraggebers bei uns vorliegt.

§ 7 Gewährleistungspflichten


(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf solche Schäden, die dem Grunde und der Höhe nach durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind (3.000.000 € pauschal für Personenschäden/500.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)). Für Schäden, die ausnahmsweise nicht versicherbar sind, haften wir bis zur Höhe des Honorars für die Leistungsphase, in die die Pflichtverletzung fällt.


(2) Mängel muss der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen anzeigen. Nicht rechtzeitig angezeigte Mängel schließen Gewährleistungsansprüche aus.


(3) Im Falle unserer Inanspruchnahme können wir verlangen, dass uns die Beseitigung des Schadens übertragen wird.


(4) Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, deren Entstehen ein Dritter mit verschuldet hat.


(5) Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden unseres Auftraggebers, insbesondere entgangenen Gewinn.


(6) Die Ansprüche des Auftraggebers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf von 2 Jahren, sofern vertraglich keine andere Frist vereinbart wird, längstens aber in 5 Jahren. Verjähren die Ansprüche des Auftraggebers gegen die übrigen an der Planung und Ausführung des Objektes/der Objekte Beteiligten zu einem früheren Zeitpunkt, so endet auch die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit unseren Leistungen aus diesem Vertrag zum gleichen Zeitpunkt.


(7) Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung. Für Leistungen, die anschließend noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung.


(8) Soweit für mögliche Ansprüche des Auftraggebers über die Haftpflichtversicherung hinaus andere Sicherheiten, z.B. Bankbürgschaften bestehen, übt der Auftraggeber ein ihm etwa zustehendes Zurückbehaltungsrecht nicht aus.

§ 8 Urheberrecht


(1) Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung der von uns bearbeiteten Leistungen nur unter Angabe unseres Namens berechtigt.


(2) Wir sind zur Veröffentlichung nach Zustimmung des Auftraggebers berechtigt.

§ 9 Vorzeitige Vertragsauflösung


(1) Ein Vertrag kann von beiden Seiten vor Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.


(2) Wird er aus einem Grunde gekündigt, den wir zu vertreten haben, so steht uns ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.


(3) In allen anderen Fällen behalten wir den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Diese werden mit 50% des Honorars für die noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand


(1) Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(2) Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Würzburg.

§ 11 Schlussbestimmungen


(1) Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen.


(2) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.


(3) Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderes bestimmen, gilt das Werkvertragsrecht des BGB.

 

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